Das Parlament hat in der Sommersession erneut über das FIDLEG beraten. Author: Philipp de Boer
In der diesjährigen Sommersession 2018 hat der National- und Ständerat erneut über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) beraten und die beiden Räte haben sich nun nach zwei Abstimmungsrunden auf den definitiven Gesetzestext geeinigt.
Die wichtigsten Punkte aus der Sommersession zusammengefasst:
Widerrufsrecht bei Bankverträgen wird eingeschränkt
Der Nationalrat wollte das Widerrufsrecht bei Telefongeschäften von Banken abschaffen. Der Ständerat sah zwar beim Widerrufsrecht auch Handlungsbedarf, wollte dieses aber nur für bestehende Kunden einschränken. Der Nationalrat ist nun dem Ständerat gefolgt. Neukunden sollen weiterhin vom vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen können.
Haftung bei der Erstellung von Prospekten und Basisinformationsblättern
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Beweislastumkehr bei der Haftung im Zusammenhang mit der Erstellung von Prospekten und Basisinformationsblättern wurde nun von beiden Räten korrigiert. Die Beweislast wird also weiterhin bei den geschädigten Anlegern und nicht bei der Bank liegen. Die Räte einigten sich auf folgende Regelung: Wer unrichtige, irreführende oder den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechende Angaben macht, ohne dabei die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, haftet dem Kunden für den Schaden.
Busse bei unrichtigen Angaben im Basisinformationsblatt
Der vom Nationalrat vorgeschlagene Kompromiss mit einer Bussenhöhe bis zu CHF 250’000 bei unrichtigen Angaben auf dem Basisinformationsblatt wurde vom Ständerat nicht akzeptiert. Dieser findet den Vorschlag des Bundesrates mit einer maximalen Sanktionsmöglichkeit von CHF 500’000 als sachgerechter. Der Nationalrat ist nun dem Ständerat gefolgt.
Keine Informationspflicht bei wesentlichen Änderungen
Beide Räte haben sich geeinigt, dass es zukünftig keine zusätzliche Informationspflicht bei nachträglichen Änderungen der grundlegenden Verhältnisse geben soll. Der entsprechende Absatz im Gesetz wurde gestrichen.
Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung
Die Räte waren sich uneinig, ob die Finanzbranche Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Kundenberater erlassen muss, die der Bundesrat als verbindlich erklären kann. Im definitiven Gesetzestext hat man nun auf diese Mindeststandards verzichtet.
Wie geht es weiter
Das Gesetz unterliegt nun noch dem fakultativen Referendum. Als nächstes folgt die Vernehmlassung der entsprechenden Verordnung. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird durch den Bundesrat bestimmt und ist noch nicht festgelegt.