Mit der Wirtschaftsprüfung werden zum Teil unerfüllbare Vorstellungen verknüpft. Autor: André Schaub
Geraten Unternehmen in finanzielle Schieflage, drohen hohe unerwartete Abschreibungen oder kommt eine Veruntreuung ans Licht, lässt die Frage nach der Arbeit und Qualität der Wirtschaftsprüfer meist nicht lange auf sich warten. Mitunter wird man den Eindruck nicht los, dass diese Frage bei verschiedenen Anspruchsgruppen grössere Beachtung findet als die Aufarbeitung gescheiterter Strategien und Geschäftsmodelle, die Auswirkungen einer kurzfristig ausgerichteten Entschädigungspolitik oder die Beziehung zwischen Management und Verwaltungsrat. Als Prüfer kann man sich daran stören, gleichzeitig bestätigt dies die grosse Bedeutung der externen Prüfung für das Wirtschaftssystem und die Gesellschaft insgesamt. Gewiss gibt es mangelhafte Prüfungen und Wirtschaftsprüfer, die zuweilen schlechte Entscheidungen fällen. Verschiedene Anspruchsgruppen stellen aber nicht selten falsche Erwartung an die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und an die Sicherheit, die sie damit zu vermitteln in der Lage sind. Will man diese Erwartungslücke schliessen, muss man den gesetzlichen Auftrag verstehen, den die externen Wirtschaftsprüfer im Auftrag der geprüften Unternehmung ausführen.
Bedeutung der Wesentlichkeit
Das Schweizer Gesetz verlangt eine von der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens abhängige Prüfung. Unternehmen, die definierte Grössenkriterien für Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeitende nicht erfüllen, werden eingeschränkt oder gar nicht geprüft. Die übrigen Unternehmen werden einer sogenannt ordentlichen Prüfung unterzogen. Diese ist so durchzuführen, dass wesentliche Falschaussagen in der Jahresrechnung ausgeschlossen werden können, unabhängig davon, ob diese durch Fehler oder dolose Handlungen (Fraud) entstanden sind. Ziel ist also das Vermeiden wesentlicher Falschaussagen in der Jahresrechnung, nicht sämtlicher Falschaussagen. Entsprechend gilt es, den Begriff der Wesentlichkeit zu klären.
Vereinfacht dargestellt, leitet sich die Wesentlichkeit meist vom Gewinn eines Unternehmens ab. Für profitable Publikumsgesellschaften beträgt die Wesentlichkeit nach der Methodologie von EY rund 5 Prozent des Vorsteuergewinns. Bei einem Vorsteuergewinn von 100 Millionen Franken beträgt die Wesentlichkeitsgrenze 5 Millionen Franken. Die Prüfung ist in diesem Beispiel also nicht darauf ausgerichtet, Fehler von 500 000 Franken aufzudecken, dennoch wird eine Veruntreuung in diesem Umfang intuitiv vielfach als bedeutend eingestuft. Wird dieser Umstand von den relevanten Anspruchsgruppen nicht verstanden oder wird dieser von den Wirtschaftsprüfern schlecht kommuniziert, sind enttäuschte Erwartungen programmiert.
Der Verwaltungsrat hat gemäss Schweizer Gesetz die unübertragbare Verantwortung für die Ausgestaltung des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems. Im Rahmen der ordentlichen Prüfung sieht das Schweizer Gesetz vor, dass die Existenz des internen Kontrollsystems durch die Prüfer zu bestätigen ist. Ob dieses dauerhaft funktioniert, wird nicht überprüft. So kann es vorkommen, dass der Prüfer die Existenz eines mangelhaften Kontrollsystems bestätigt. Dies ist für Anspruchsgruppen ausserhalb von Verwaltungsrat und Management nicht erkennbar und nur schwer nachvollziehbar. Diese Informationsasymmetrie ist weiterer Ursprung enttäuschter Erwartungen. Das Schliessen von Erwartungslücken im Verwaltungsrat und Management eines Unternehmens liegt im direkten Einflussbereich des Prüfers. Regelmässige und ehrliche Kommunikation schafft hier Klarheit und wird enttäuschte Erwartungen in vielen Fällen verhindern können. Wesentlich komplexer gestaltet sich das Schliessen der Erwartungslücke mit den übrigen, sehr heterogen ausgeprägten Anspruchsgruppen. Sie müssen sich mit der externen Berichterstattung begnügen, die auf wesentliche Falschdarstellung in der Jahresrechnung und die Existenz des internen Kontrollsystems ausgerichtet ist. Die erst kürzlich eingeführte Ergänzung der externen Berichterstattung um Prüfungssachverhalte mit besonderer Bedeutung – sogenannte Key Audit Matters – schafft hier nur bedingt Abhilfe. Hier können die Medien mit einer ausgewogeneren Berichterstattung zu realistischen Erwartungen beitragen. Viele Prüfungsunternehmen haben in den letzten Jahren namhaft in neue Prüfungsinstrumente und in eine Weiterentwicklung ihrer Prüfungsmethoden investiert und dies wird sich weiter fortsetzen. Die resultierenden technischen Errungenschaften und Innovationen werden die Qualität und Aussagekraft der Prüfung weiter stärken. Wurde in der Vergangenheit vorwiegend stichprobenartig geprüft, erlauben neue Instrumente die Prüfung gesamter Datenpopulationen.
Immaterielle Werte nicht aktiviert
Eine weitere potenzielle Quelle enttäuschter Erwartungen ist auch im Umstand auszumachen, dass nur ein sehr kleiner Teil eines Unternehmenswertes in der Jahresrechnung eines Unternehmens abgebildet wird. Die Stärke einer Marke, Mitarbeiterfähigkeiten, Innovationspotenzial, gute Reputation und viele andere immaterielle Werte sind gar nicht erst aktiviert und somit nicht direkt durch die externe Prüfung abgedeckt. In diesem Zusammenhang stellt sich die ganz grundsätzliche Frage, ob die heutige finanzielle Berichterstattung einer zunehmend immateriellen Welt gerecht wird. Abhilfe schaffen können Konzepte wie das im November 2018 vorgestellte Embankment Project for Inclusive Capitalism (Epic). Epic will die Berichterstattung konsequent auf den langfristigen Unternehmenswert ausrichten. Über dreissig Weltkonzerne, aus der Schweiz auch Nestlé und Novartis, haben sich verpflichtet, künftig alle dafür erforderlichen Informationen offenzulegen.
Auch in Zukunft werden Wirtschaftsprüfer nicht jeden Konkurs, überraschenden Abschreiber oder Betrugsfall verhindern können. Regelmässige und transparente Kommunikation mit allen Anspruchsgruppen, der Einsatz moderner Prüfungsinstrumente und eine auf den langfristigen Unternehmensmehrwert ausgerichtete Berichterstattung werden die ohnehin schon seltenen Mängel jedoch weiter reduzieren und Klarheit darüber schaffen, welche Sicherheit durch die Arbeit der Wirtschaftsprüfer zu erwarten ist.