Wie gut informiert ist Ihr Verwaltungsrat über die aktuellen regulatorischen Entwicklungen im Lande, einschliesslich der laufenden Revision des Aktienrechts? Und wie vertraut ist er mit den für ihn relevanten Volksinitiativen, wie z.B. der Konzernverantwortungsinitiative? Autorin: Kate Sikavica
Aus Sicht der regulatorischen und Best-Practice-Landschaft sollte der Schweizer Verwaltungsrat 2019 vor allem die folgenden vier Themen im Blick behalten: die laufende Revision des Aktienrechts, die Revision des Gleichstellungsgesetzes, die Konzernverantwortungsinitiative und die steigenden Erwartungen an die steuerliche Verantwortung durch die Unternehmen.
Bezüglich der Aktienrechtsrevision hat der Verwaltungsrat noch genügend Vorlaufzeit: Nach einer ersten Debatte am 11. Dezember 2018 hat der Ständerat das gewichtige Revisionspaket mit dem Auftrag, die Vorlage zu verschlanken, an seine Rechtskommission zurückgeschickt. Erneut befassen mit der Vorlage wird sich der Ständerat voraussichtlich im Juli 2019.
Die umfangreiche Revision beinhaltet eine relative grosse Anzahl von Änderungen weswegen hier nur auf die, aus Sicht des Verwaltungsrates wichtigsten eingegangen werden soll. In Bezug auf die Vergütungsvorschriften (VegüV), sieht das neue Gesetz vor, dass die Vergütung der Geschäftsleitung für jedes Mitglied einzeln ausgewiesen werden soll. Zudem sind prospektive Abstimmungen zu Vergütungen nicht mehr erlaubt. Des Weiteren sollen sowohl Entschädigungen aufgrund eines Konkurrenzverbots als auch Entschädigungen für den Fall eines Kontrollwechsels in Zukunft verboten sein.
Ein weiteres heftig diskutiertes Thema betrifft die Frauenquote: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sollen eine Frauenquote von 30% für den Verwaltungsrat und von 20% für die Geschäftsleitung anstreben. Im Falle des Nichterreichens dieser Quote sollen die Unternehmen zu Erklärungen und allenfalls auch Massnahmen zur Erreichung der Quote angehalten werden.
Zwei weitere Änderungen betreffen die Zuwendungen an politische Parteien oder Organisationen sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Stimmrechtsberaters: Zuwendungen an politische Parteien oder Organisationen sind gemäss dem neuen Gesetz im Vergütungsbericht offenzulegen; Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eines Stimmrechtsberaters ist in der Einladung zur Generalversammlung offenzulegen.
Die revidierte Version des Aktienrechts sieht schliesslich auch vor, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter den Verwaltungsrat nicht vorab über die Stimmverhältnisse der Generalversammlung informieren darf. Zudem soll die Generalversammlung ihre Beschlüsse künftig nur noch mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen fassen können; Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimme und eine alternative, statutarische Lösung wie heute wäre nicht mehr erlaubt.
Zum Thema „Lohngleichheit“ hat das Parlament am 14. Dezember 2018 die letzte Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) verabschiedet. Diese verpflichtet Unternehmen periodisch eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer externen Stelle überprüfen zu lassen. Etwaige Lohnungleichheiten sollen transparent und für die Mitarbeitenden offen gelegt werden. Obschon sich National- und Ständerat einig sind, dass diese Massnahme für alle Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden gelten sollen, hat das Parlament dennoch signalisiert, dass eine allfällige Nicht-Beachtung dieser regulatorischen Neuerungen nicht geahndet werden soll.
Die Konzernverantwortungsinitiative verlangt, dass Unternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards sowohl im In- als auch im Ausland respektieren. Sie sieht dabei grundsätzlich eine direkte Haftung schweizerischer Unternehmen für das Verhalten ausländischer Tochtergesellschaften und Zulieferer vor. Um sich von der Haftung zu befreien, muss ein Unternehmen nachweisen, dass es eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchgeführt hat. Hierzu wird auf Parlamentsebene ein Gegenvorschlag diskutiert, wonach die Anzahl der betroffenen Unternehmen reduziert, die Haftung auf Tochtergesellschaften ohne Zulieferer eingeschränkt sowie die Art der Haftungsfälle beschränkt werden soll. Während der Nationalrat den Gegenvorschlag im Juni 2018 angenommen hat, wird ein Entscheid des Ständerates im Frühling 2019, eine allfällige Volksabstimmung jedoch nicht vor 2020 erwartet.
Zu guter Letzt sei noch auf die steigenden Erwartungen an die steuerliche Verantwortung von Unternehmen verwiesen. In der Tat lässt sich diesbezüglich ein globaler Trend ausmachen, der sich in der wachsenden öffentlichen Diskussion niederschlägt, wie Unternehmen ihre steuerliche Verantwortung über unterschiedliche Jurisdiktionen hinweg wahrnehmen sollen. Als Vorreiter einer Standardsetzung kann etwa der Dow Jones Sustainability Index angeführt angefügt werden, der dazu beiträgt, dass sich Unternehmen einem steigenden Druck ausgesetzt fühlen, eine explizite – und öffentlich zugängliche – Steuerstrategie vorzulegen. In der Schweiz hat insbesondere Ethos, einer der landesweit aktivsten Institutionellen Investoren, dieses Thema aufgegriffen. In einem am 27. September 2018 veröffentlichten Engagement Paper hat Ethos die steuerliche Verantwortung von Unternehmen im Verwaltungsrat flächendeckend und systematisch adressiert. Ethos formuliert die folgenden “fünf Grundsätze für eine verantwortungsvolle Steuerstrategie” und erwartet von den börsenkotierte Unternehmen der Schweiz, dass sie diese Grundsätze anwenden:
- Die Verantwortung für die Steuerstrategie liegt beim Verwaltungsrat.
- Die Grundsätze der Steuerverantwortung sind im Verhaltenskodex verankert.
- Das Unternehmen zahlt seine Steuern dort, wo wirtschaftlicher Wert generiert wird.
- Konzerninterne Transaktionen erfolgen zu Marktkonditionen.
- Das Unternehmen veröffentlicht die Höhe der gezahlten Steuern für jedes Land separat.
Kernfragen für den Verwaltungsrat:
- Sind die Verwaltungsräte über die potentiellen Auswirkungen des revidierten Aktiengesetzes genügend gut informiert?
- Welchen Standpunkt vertritt der Verwaltungsrat bezüglich Frauenquote und Lohngleichheit: Hat sich der Verwaltungsrat schon intern beratschlagt und eine Position bezüglich Frauenquote und Lohnanalyse entwickelt?
- Wieviel Beachtung hat der Verwaltungsrat den steigenden Transparenzanforderungen gewidmet? Gab es bereits eine interne Diskussion darüber, ob und wie allfällige Zuwendungen an politische Parteien oder Organisationen und die Inanspruchnahme von Stimmrechtsberatern offen gelegt werden müssten?
- Beratschlagt der Verwaltungsrat schon über eventuelle Haftungsrisiken und notwendige Sorgfaltsprüfungen, wie sie im Rahmen der Konzernverantwortungsinitiative diskutiert werden?
- Hat sich der Verwaltungsrat mit den von Ethos formulierten Grundsätzen für eine verantwortungsvolle Steuerstrategie vertraut gemacht und gibt es diesbezüglich schon eine explizite und öffentliche Stellungnahme für eine verantwortungsvolle Steuerstrategie?
Relevante Links:
- Aktienrechtsrevision: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/gesetzgebung/aktienrechtsrevision14.html
- Lohngleichheit: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/lohngleichheit.html
- Konzernverantwortungsinitiative: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/gesetzgebung/konzernverantwortungsinitiative.html
- Ethos Engagement Paper über eine verantwortungsvolle Steuerstrategie: https://www.ethosfund.ch/sites/default/files/2018-10/180927_EngagementPaper_Steuerverantwortung_DE.pdf